Erbschaft / Schenkung


Erben und Vererben:
Planen des eigenen Vermögensbedarfs und für die nächste Generation


... wie Sie Vermögensverluste, Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten und Kosten vermeiden können

Zugegeben, Erbrecht und Erbschaftsteuer sind Themen, über die sich keiner besonders gerne unterhält. Schon gar nicht, wenn man sich gesund fühlt und mit beiden Beinen mitten im Leben steht.
Doch der weise Satz - wer zu spät kommt, den bestraft das Leben - gilt auch hier.

Es ist ratsam, sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinander zu setzen. Streit, Prozesskosten und unnötige Vermögensverluste sind für Erben häufig die Folge, wenn Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht vom Erblasser ignoriert werden oder mögliche steuergünstige Gestaltungen zu spät veranlasst werden.

Jedes Erbe und jede Schenkung unterliegen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, deren Höhe sich nach dem Vermögensumfang bemisst. Durch die vom Gesetzgeber festgelegten Freibeträge ergeben sich jedoch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bei ungeplanter oder fehlerhafter steuerlicher Gestaltung kann die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf bis zu 50% des übertragenen Vermögens ansteigen !


Wir beraten Sie gerne zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder helfen bei der Erstellung der Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung.



Seitenanfang