Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für viele Steuerpflichtige trotz einer möglichen Steuererstattung kein Vergnügen. Die vielen unübersichtlichen Vorschriften führen auch zu einer teilweisen fehlerhaften Abgabe mit der Folge, dass zu viel Einkommensteuer gezahlt wird.
Mit der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) sind ggf. folgende Anlagen auszufüllen:
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| Anlage N | | Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit |
| Anlage GSE | | Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit |
| Anlage KAP | | Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) |
| Anlage SO | | Sonstige Einkünfte, z B. Renteneinkünfte oder Spekulationsgewinne |
| Anlage K | | Angaben zu Ihren Kindern |
Diese "lästige" und zeitaufwendige Tätigkeit übernehmen wir gerne für Sie!
Sie erhalten ergänzend ausführliche Informationen zur Berechnung Ihrer Einkünfte und dem Steuersatz. Sollten Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, prüfen wir vorher, ob die Steuerberatergebühren niedriger sind als Ihre Erstattung.
Wichtiger Hinweis: Die Steuerberatungsgebühren sind steuerlich
absetzbar
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