Fehlerhafte Lohnabrechnungen können bei Prüfungen des Finanzamtes oder der Sozialversicherungsträger zu hohen, unerwarteten Nachzahlungen führen, für die Sie als Unternehmer grundsätzlich haften müssen. Die Einhaltung der ständigen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften können durch eine Übernahme Ihrer Lohnbuchführung gewährleistet werden.
Die Lohnbuchhaltung umfasst:
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Abgabe von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen
- Korrekte Erfassung der Mitarbeiterdaten
- Unterstützung bei der Gehaltsfindung
- Beratung bei der Altersvorsorge
Als Steuerberater sind wir Ihre verlässlichen Partner in allen steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Fragen des Personalwesens, soweit berufsrechtlich zulässig.
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Im Einzelnen übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Einrichtung einer Lohnbuchführung
- Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
- Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen
- Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
- An- und Abmeldungen
- Jahres-Entgeltbescheinigungen, z.B. für die Berufsgenossenschaft
- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
- Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
Beratung zu Sonderfragen z.B.
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400 €-Jobs)
- kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten
- Kurzarbeitergeld
Betreuung und Teilnahme bei
- Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
- Prüfungen durch das Arbeitsamt
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